Das Mitarbeiter-PC-Programm...
... wird als "MPP" abgekürzt und ist ein steuerliches Anreizprogramm der Bundesregierung. Es ist gedacht für Angestellte eines Unternehmens, mit dem Ziel der vermehrten Nutzung von PC und Internet, in der sich ständig weiter entwickelnden Informationsgesellschaft.
Die allgemeine Verfügbarkeit von PCs ist eine wesentliche Bedingung für den Weg in die Informationsgesellschaft. Auch angesichts inzwischen erreichter Durchdringungsraten bleibt die Förderung der PC- und Internet-Verbreitung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Um Computerkenntnisse als allgemeine vierte Kulturtechnik neben Lesen, Schreiben sowie Rechnen zu verankern und die Nutzung von (Breitband)-Internet in Deutschland voranzubringen, sind eine Vielzahl von Instrumenten erforderlich.
Mehr über die Vorteile von Mitarbeiter-PC-Programmen für Arbeitgeber und Mitarbeiter.
Die Bundesregierung fördert...
das Mitarbeiter-PC-Programm (MPP) im Rahmen der Initiative D-21 seit dem Jahr 2006 offiziell. Unternehmen bieten ihren MitarbeiterInnen den Kauf oder das Leasing von PCs zum privaten Gebrauch zu sehr günstigen Konditionen an. Zudem sorgt der Arbeitgeber für Lieferung, Installation und Support (am besten durch einen Dienstleister als Bestandteil der Förderung).
Im Falle der durch den Arbeitgeber geleasten und den Mitarbeitern überlassenen Geräten entsteht eine Steuerfreiheit. Eine Gehaltsumwandlung zur Finanzierung durch die Mitarbeiter ist hierbei anerkannt.
Im Ergebnis ist demnach nur der um die Leasingrate geminderte Bruttolohn zu versteuern.
Mehr über die staatliche Förderung.
"Ohne einen Computer bedienen zu können,
wird man in der neuen Informationsgesellschaft dastehen wie ein zufälliger Besucher."
John Naisbitt
(*1930)
amerik. Prognostiker
Mitarbeiter-PC-Programme: Wie sind die steuerlichen Regeln?
Als Experten für Mitarbeiter-PC-Programme (MPP) zeigen wir Ihnen gerne die steuerlichen Regeln auf.
Die Möglichkeiten für Arbeitgeber, Mitarbeitern steuerfrei geldwerte Vorteile zuzuwenden, sind sehr begrenzt. Ein Beispiel für einen steuerfreien geldwerten Vorteil ist die Vorschrift des § 3 Nr. 45 EStG, die regelt, dass die private Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten steuerfrei ist. Diese Steuerbefreiung gilt nicht nur für die private Nutzung der Geräte im Betrieb des Arbeitnehmers, sondern auch bei ausschließlich häuslicher Privatnutzung durch den Arbeitnehmer. Sie umfasst auch die Nutzung von Zubehör und Software und betrifft nicht nur die Nutzungsüberlassung durch den Arbeitgeber selbst, sondern auch die Nutzungsüberlassung durch einen Dritten aufgrund des Dienstverhältnisses. Es ist nicht Voraussetzung, dass die Überlassung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt (vgl. R 21e LStR).
Wie eine einfache, motivierende und kostenneutrale Umsetzung in Ihrem Unternehmen aussehen kann, zeigen wir Ihnen gerne an Hand unserer Erfahrung und unserer Dienstleistungen rund um MPP.
