Allgemeine Geschäftsbedingungen - Geschäftskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäftskunden
der dedicom DirektComputer GmbH, München
über den Verkauf von Waren

Präambel

Der Kunde und dedicom Direktcomputer GmbH (nachfolgend kurz: "dedicom"; zusammen: die "Parteien") streben für den Kunden und seine teilnehmenden Arbeitnehmer u.a. steuerliche Vorteile durch die Umsetzung von staatlich geförderten Maßnahmen an. Dazu haben die Parteien einen gesonderten, eigenständigen Dienstleistungsvertrag vereinbart, nach welchem die Parteien für die teilnehmenden Arbeitnehmer des Kunden ein internetbasiertes Auswahlportal (nachfolgend: Shop) für Hardware- und Softwareprodukte einrichten. Die Parteien haben diese Produkte vorab ausgewählt, welche im Shop für die teilnehmenden Arbeitnehmer zur Auswahl angeboten werden. Die teilnehmenden Arbeitnehmer können über Internetverbindungen die von ihnen zum privaten Gebrauch gewünschte Hardware- und Softwareprodukte auswählen. Die Auswahl eines Arbeiternehmers ist weder für den Kunden noch für dedicom bindend.

Einzelheiten zum Aufbau und zur Bereitstellung des internetbasierten Auswahlportals, zum Zeitraum der Auswahlmöglichkeit für die Arbeitnehmer und zu den sonstige Leistungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Auswahlportal sind im gesonderten Dienstleistungsertrag abschließend festgelegt.

1.    Geltungsbereich

1.1  Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf von Waren an Geschäftskunden der dedicom. Geschäftskunden sind Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.2  dedicom verkauft und liefert Hardware und Software, ausschließlich auf der Grundlage ihrer Geschäftsbedingungen über den Verkauf von Waren. Soweit die Vertragsparteien ergänzend zu den Waren deren Installation durch dedicom vereinbaren, gelten dafür ebenfalls diese Geschäftsbedingungen.

1.3   Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Vereinbarungen zwischen den Parteien über den Verkauf von Waren und - soweit vereinbart - für Installationsleistungen, auch wenn und soweit sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt der Angebotserstellung gültige Version der dedicom-Geschäftsbedingungen.

1.4  Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur dann und nur insoweit als dedicom in deren Geltung für das konkrete Rechtsgeschäft schriftlich eingewilligt hat.

2.    Angebot, Vertragsschluss

2.1  Auf der Basis der Wunschliste der teilnehmenden Arbeitnehmer unterbreitet dedicom dem Kunden ein Angebot zum Erwerb der entsprechenden Hard- und Software.

2.2  Ein Vertrag über die Lieferung der angebotenen Waren (Hard- und Software) und ggf. über ergänzende Installationsleistungen kommt mit der Annahme des dedicom-Angebots und der dedicom-Geschäftsbedingungen innerhalb der Angebotsbindefrist zustande.

Vorstehenden Regelungen gelten insoweit nicht, als die Parteien ein hiervon abweichendes Verfahren ausdrücklich vereinbaren.

2.3  Weicht eine Bestellung (Annahmeerklärung) des Kunden vom Angebot der dedicom ab, gelten diese Abweichungen nur dann als vereinbart, wenn dedicom diese ausdrücklich in ihrer Auftragsbestätigung annimmt.

3.    Liefergegenstand / Beschaffenheit, Inhalt und Umfang

3.1  Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wird, ergeben sich die Beschaffenheit, der Inhalt und der Umfang der geschuldeten Waren und ggf. der ergänzenden Leistungen (im Folgenden zusammen: Lieferungen) aus dem Angebot der dedicom, der im Zeitpunkt der Angebotserstellung geltenden Produktbeschreibungen sowie ergänzend hierzu aus diesen Geschäftsbedingungen.

Aus der Beschaffenheitsbeschreibung ergibt sich die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung. Technische Daten, Spezifikationen, Produktbeschreibungen oder sonstige Leistungsbeschreibungen sind keine Zusicherungen oder Garantien.

Werbliche Aussagen eines Herstellers der Hardware oder Software werden nicht Vertragsbestandteil zwischen den Parteien, außer soweit dedicom solche Aussagen ausdrücklich in ihrem Angebot wiederholt.

3.2  Ergänzende und sonstige Leistungen, wie beispielsweise die Installation der Lieferungen, eine Einweisung und/oder Schulung sind nicht geschuldet, außer soweit solche Leistungen ausdrücklich im Angebot der dedicom enthalten sind und das Angebot insoweit uneingeschränkt vom Kunden angenommen wird.

3.3  dedicom übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die im Angebot enthaltenen Liefergegenstände kombiniert werden können oder funktional zusammenwirken (z.B.: Windows-PC und Apple Software). dedicom ist nicht verpflichtet, die von den teilnehmenden Arbeitnehmern gewünschten Gegenstände auf Kombinierbarkeit und/oder ein funktionelles Zusammenarbeiten hin zu prüfen.

3.4  dedicom ist zu Teillieferungen berechtigt, außer soweit dies dem Kunden nicht zumutbar ist.

3.5  dedicom ist berechtigt, höherwertigere Liefergegenstände als die vereinbarten zu erbringen. Wenn ein geschuldeter Liefergegenstand vom Hersteller oder Lieferanten der dedicom nicht mehr angeboten wird, ist dedicom berechtigt, anstelle des geschuldeten Liefergegenstandes das Nachfolgemodell bzw. die Nachfolgeversion (zusammen: Nachfolgeprodukt) zu liefern.

Die vorstehenden Regelungen gelten dann nicht, wenn die Funktionalität des Nachfolgeprodukts oder des höherwertigen Liefergegenstandes nicht zumindest gleichwertig mit dem geschuldeten Liefergegenstand ist, und auch dann nicht, wenn die Lieferung des Nachfolgeprodukts oder des höherwertigen Liefergegenstandes für den Kunden unzumutbar ist. Soweit der Preis des Nachfolgeprodukts höher als der Preis des vereinbarten Liefergegenstandes ist, wird dedicom dieses dem Kunden rechtzeitig mitteilen.

Lehnt der Kunde ein Nachfolgeprodukt nach den vorstehenden Regelungen ab oder akzeptiert er den höheren Preis des Nachfolgeprodukts nicht, wird der Kunde dies dedicom unverzüglich schriftlich mitteilen; dedicom ist in diesem Fall berechtigt, insoweit vom Vertrag zurückzutreten.

4.    Nutzungsrechte

4.1  Angebote, Kostenvoranschläge, Leistungsbeschreibungen und andere Unterlagen (nachfolgend insgesamt: Unterlagen), die dedicom dem Kunden übergibt, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der dedicom Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind an dedicom zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt oder der Vertrag beendet wird.

4.2  dedicom räumt dem Kunden an vertraglich geschuldeter Software, an vereinbarungsgemäß zu liefernden Dokumentationen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Leistungen mit vollständiger Bezahlung der hierfür zu entrichtenden Vergütung das nicht-ausschließliche Recht ein, diese im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen. Das Recht zur Nutzung bezieht sich bei Software mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung nur auf die in der Auftragsbestätigung genannten und auf den von dedicom gelieferten Versions- und Releasestand der jeweiligen Software. Software ist nur im Objektcode geschuldet.
Ein Recht zur Vervielfältigung von Software wird nicht eingeräumt. Die zwingenden gesetzlichen Rechte über die Vervielfältigung von Computersoftware  in den gesetzlichen Ausnahmefällen bleiben hiervon unberührt. Dokumentationen und sonstige Materialen dürfen nicht vervielfältigt werden. Zusätzlich und vorrangig gelten die Nutzungsbedingungen der Hersteller und Lieferanten der jeweiligen Software.

4.3  Eine Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte setzt die vorherige Einwilligung der dedicom und des jeweiligen Herstellers bzw. Lieferanten voraus.

4.5  Schutzrechts- und Copyrightvermerke an und in der Software dürfen nicht beseitigt werden; insbesondere auch bei Vervielfältigungen sind diese zu erhalten.

4.6  Weitergehende Nutzungsrechte an Software, als die vorstehend beschriebenen, werden nicht eingeräumt.

5.    Lieferung, Lieferfristen, Verzögerungen bei der Lieferung

5.1  Lieferungen erfolgen an die vom Kunden angegebenen Lieferadressen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. dedicom ist zu Teillieferungen berechtigt, außer solche sind dem Kunden wirtschaftlich nicht zumutbar.

5.2  Liefertermine und -fristen und / oder Lieferzeiträume nach einem vereinbarten Ereignis (nachfolgend: Lieferzeiten) sind nur dann verbindlich, wenn sie von dedicom ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Die Einhaltung der Lieferzeiten für die vereinbarten Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang der Bestellung des Kunden, die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung aller Beistellungen und Mitwirkungsleistungen des Kunden bzw. seines teilnehmenden Arbeiternehmer sowie die Zahlung der von dedicom angeforderten (Ziffer 6.8) und der vereinbarten Vorauszahlungen durch den Kunden voraus. Werden diese und weitere vereinbarte Voraussetzungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

5.3  Richtige und rechtzeitige Eigenbelieferung bleibt vorbehalten.

5.4  Lieferzeiten sind eingehalten, wenn die vereinbarten Lieferungen innerhalb der vereinbarten Lieferzeit zum Versand gebracht oder zur Abholung bereitgestellt worden sind. Soweit die Installation der Liefergegenstände vertraglich vereinbart ist, gelten die Lieferzeiten als eingehalten, wenn die Installation innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt bzw. innerhalb der Lieferzeit von dedicom angeboten, aber vom Kunden bzw. dem jeweiligen teilnehmenden Arbeitnehmer nicht angenommen werden.

5.5  Lieferzeiten verlängern sich für dedicom bei Störungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von dedicom nicht zu vertretender Hindernisse (wie z.B. Streik, Aussperrungen, Krieg, Störungen bei der Eigenbelieferungen, nicht vorhersehbare Betriebsstörungen), um die Zeitdauer, während der die Hindernisse und Störungen bestehen und zusätzlich um eine angemessene Wiederanlaufzeit nach Wegfall des Hindernisses oder der Störung. Wird die Lieferung dadurch über eine Dauer von mehr als 6 Monate unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung für die nicht lieferbaren Produkte zu kündigen. Das Kündigungsrecht ist nach Ablauf der 6-Monatsfrist unverzüglich auszuüben.

5.6  Hat der Kunde der dedicom nach Eintritt der Fälligkeit eine Frist zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen gesetzt, ist er nach Aufforderung durch dedicom verpflichtet, schriftlich zu erklären, ob er nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Frist auf die Erbringung der vereinbarten Lieferung weiter bestehen oder Ansprüche statt der Lieferung (z.B. Rücktritt) geltend machen wird.

5.7  Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen durch den Kunden verzögert, geht die Leistungs- und die Vergütungsgefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die dedicom ist berechtigt, dem Kunden ab dem Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises für jede angefangene Woche zu berechnen. Der Nachweis und die Forderung höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleiben den Vertragsparteien vorbehalten.

6.    Preise, Zahlungsbedingungen, Vorauszahlungen

6.1  Der Kunde hat die vereinbarten Preise, Vergütungen und Lizenzgebühren sowie sonstige Kosten und Spesen zu zahlen. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung hierüber, ergeben sich die zu zahlenden Preise, Vergütungen und Lizenzgebühren sowie Kosten (z.B. Lieferkosten) aus der zu diesem Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen dedicom Preisliste.

6.2  Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben sowie zuzüglich Fracht- und Verpackungskosten. Soweit dedicom auf Wunsch des Kunden die Lieferung versichert, hat der Kunde die entsprechenden Kosten und Gebühren zu zahlen.

6.3  Skonto wird dem Kunden nicht gewährt.

6.4  Werden Teillieferungen gemäß Ziffer 3.4 dieser Geschäftsbedingungen erbracht, können diese von dedicom getrennt und eigenständig abgerechnet werden.

6.5  Der Kunde gerät bei Entgeltforderungen auch durch eine Mahnung, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Eingang der Rechnung in Verzug.

6.6  Der Zinssatz für Fälligkeits-, Nutzungs-, Stundungs- und / oder Verzugszinsen beträgt 8 %-Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

6.7  Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt entsprechend auch für Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden, wobei er solche Rechte nur geltend machen kann, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6.8  dedicom ist berechtigt, Lieferungen von einer teilweisen oder vollständigen Vorauszahlung der Entgeltforderungen abhängig zu machen,
(1)  wenn nach Abschluss des Vertrages für dedicom erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf die Vergütung durch eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sein kann und / oder
(2)  wenn die Annahmen und ggf. Abnahme der Waren und Leistungen aufgrund fehlender oder verzögerter Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen verspätet oder nicht erfolgt.
dedicombleiben in diesen Fällen unberührt.

7.    Eigentumsvorbehalt

7.1  dedicom behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen (nachfolgend: Vorbehaltswaren) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. dedicom behält sich das Eigentum an den Vorbehaltswaren darüber hinaus bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

7.2  Auf Verlangen des Kunden wird dedicom nach eigener Wahl Sicherheiten insoweit freigeben, als deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt.

7.3  Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nicht berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Bis zur vollständigen Zahlung ist der Kunde nicht berechtigt, gelieferte Waren zu verändern oder umzubauen.

7.4  Bei Pfändungen, Beschlagnahme, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in daraus resultierender Sicherheiten der dedicom hat der Kunde die dedicom unverzüglich schriftlich zu unterrichten, um dedicom die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte gegen den Dritten durchzusetzen. Der Kunde wird gegenüber dem Dritten sofort auf das Eigentum und die Rechte der dedicom schriftlich hinweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage oder Willens ist, dedicom die bei der Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, wird der Kunde die dedicom hiervon auf erste Anforderung freistellen oder diese der dedicom erstatten.

7.5  Bei Pflichtverletzung des Kunden - mit Ausnahme einer unerheblichen Verletzung einer nicht-leistungsbezogenen Nebenpflicht, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung, ist die dedicom zur Pfändung, zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordern keinen Rücktritt vom Vertrag durch die dedicom. Diese Handlungen oder eine Pfändung der Vorbehaltsware durch die dedicom gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, außer dedicom erklärt diesen ausdrücklich schriftlich.
dedicom ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware und nach schriftlicher Ankündigung unter Mitteilung einer angemessenen Frist zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. dedicom ist insbesondere nach Androhung auch zur Verwertung durch freihändigen Verkauf berechtigt.

8.    Beanstandungen und Mängelrügen

8.1 Mängelanzeige: Der Kunde hat Mängel unter genauer Angabe der Umstände, unter denen sie sich gezeigt haben, und deren Auswirkungen unverzüglich detailliert und nachvollziehbar schriftlich gegenüber der dedicom anzuzeigen. Behauptete oder vermutete Rechtsmängel sind der dedicom ebenfalls schriftlich anzuzeigen und eventuelle Abmahnungen oder Forderungen Dritter im Zusammenhang mit einem behaupteten Rechtsmangel der dedicom zu belegen.

8.2  Transportschäden: Bei Transportschäden ist vom Kunden eine bahn- oder postseitige Schadensfeststellung oder eine solche des Transporteurs, Frachtführers, Lieferunternehmers bzw. Spediteurs zu beschaffen und an dedicom zu übermitteln. Soweit für den Kunden eine Beschädigung der Waren oder Lieferverpackung ersichtlich ist, hat der Kunde bzw. sein teilnehmender Arbeitnehmer die Lieferung zurückzuweisen

8.3  Untersuchungs- und Rügepflicht: Der Kunde ist verpflichtet, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die gelieferten Waren zu untersuchen und ggf. erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Der Kunde stellt sicher, dass der jeweils teilnehmende Arbeitnehmer diese Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden sorgfältig und unverzüglich erfüllt.

9.    Sach- und Rechtsmängel

9.1  Der Kunde erkennt an, dass es bei dem gegenwärtigen Stand der Technologie nicht möglich ist, Software zu entwickeln, die vollständig fehlerfrei ist. dedicom gewährleistet deshalb nicht, dass die zum Lieferumfang gehörende Software völlig fehlerfrei ist. Die vertragsgegenständliche Software wird jedoch im Wesentlichen die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale erfüllen.

9.2  Falls ein Liefergegenstand oder eine vereinbarte Leistung im Zeitpunkt der Ablieferung
(1)    nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder bei Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit,
(2)    nicht die übliche Beschaffenheit aufweist und/oder
(3)    nicht für den gewöhnlichen Verwendungszweck geeignet ist
(nachfolgend: Mangel),
ist dedicom verpflichtet und auch berechtigt, nach eigenem Ermessen den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Lieferung zu bewirken (Nacherfüllung).

9.3  Sofern und soweit dedicom einen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nach der Meldung des Mangel gemäß Ziffer 8.1 beseitigt oder eine mangelfreie Lieferung bewirkt, ist der Kunde berechtigt die gesetzlichen Ansprüche und Rechte nach Maßgabe dieser vorrangigen Vertragsbedingungen und der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

9.4  Rechte und Ansprüche wegen Mängel verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen.

9.5  Unwesentliche und nicht-reproduzierbare Fehler oder Abweichungen von der geschuldeten Beschaffenheit begründen keine Rechte und Ansprüche des Kunden gegen dedicom.

9.6  Die vorstehende Einschränkungen der gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Mangels gelten nicht, soweit dedicom dem Kunden den Mangel arglistig verschwiegen hat, ein Mangel durch ein grobes Verschulden der dedicom verursacht wurde, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch einen Mangel des Liefergegenstandes, den dedicom zu vertreten hat oder bei einem Anspruch aus dem Produkthaftungsgesetz.

9.7  Wenn und soweit dedicom eine vereinbarte oder von dedicom erklärte Garantie nicht erfüllt, ergeben sich die Rechte und Ansprüche aus der Garantievereinbarung bzw. -erklärung. Soweit keine Rechte und Ansprüche für den Fall der Abweichung der Lieferung von einer Garantie nicht in der Vereinbarung bzw. Erklärung enthalten sind, bleiben insoweit die gesetzlichen Bestimmungen von Vorstehendem unberührt.

10.   Haftung

Die Haftung von dedicom für sämtliche sich aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrags ergebenden Rechte und Ansprüche ist unabhängig vom tatsächlichen oder rechtlichen Grund wie folgt begrenzt:

10.1 Bei Vorsatz, Arglist, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet dedicom nach den gesetzlichen Vorschriften. Die nachfolgenden Haftungsbegrenzungen gelten insoweit nicht.

10.2 Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von dedicom auf die typischen Schäden begrenzt, welche für dedicom bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder leitenden Arbeiternehmer der dedicom.

10.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet dedicom nur, soweit die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden, wobei diese Haftung auf die typischen Schäden begrenzt sind, welche für dedicom bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
In sonstigen Fällen der Fahrlässigkeit haftet dedicom nur in der Höhe der von dedicom abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen einer Deckungszusage des Versicherers.

10.4 Ein Mitverschulden des Kunden ist anzurechnen.

10.5 Eine Haftung der dedicom für die Wiederherstellung von verlorenen Daten setzt zudem voraus, dass der Kunde mit der gebotenen Häufigkeit und Sorgfalt, jedoch mindestens einmal täglich, eine Datensicherung durchgeführt hat und diese gesicherten Daten zur Wiederherstellung der Daten genutzt werden können. Die Haftung der dedicom für die Wiederherstellung von verlorenen Daten ist stets auf die Höhe des Aufwandes zur Wiederherstellung der nichtverfügbaren Daten aus einer ordnungsgemäßen, insbesondere maschinenlesbaren Datensicherung beschränkt.

10.6 Soweit keine Begrenzung der Haftung zwischen dem Kunden und der dedicom ausdrücklich vereinbart ist, ist die Haftung für typische, vorhersehbare Schäden begrenzt auf maximal Euro 50.000,- für Sachschäden und auf maximal Euro 25.000,00 für reine Vermögensschäden.
Sollte der typische und vorhersehbare Schaden diese Beträge übersteigen können, wird der Kunde die dedicom darauf hinzuweisen. Die Vertragsparteien vereinbaren in diesem Fall eine höhere Haftungssumme gegen Übernahme der Kosten einer Exzedentenversicherung durch den Kunden.
Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung ist die Haftung der dedicom für die in Ziffer 10.1 geregelten Fälle.

10.7 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche der dedicom gelten die Regelungen dieser Ziffern 10 entsprechend.

11.   Sonstige Regelungen

11.1 dedicom kann zur Leistungserbringung Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nach eigenem Ermessen zur Leistungserbringung einsetzen sowie Lieferungen durch Unterauftragnehmer erbringen lassen.

11.2 dedicom ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verweigern, wenn dadurch Exportvorschriften verletzt würden.

11.3 Vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstandes ist Gerichtsstand für alle vermögensrechtlichen Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das Landgericht München I. Erfüllungsort für die Leistungen beider Parteien ist der Sitz der dedicom in München.

11.4 Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland für Inlandsgeschäfte. Das Einheitliche UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.4.1980, UNCITRAL-Kaufrecht) und das deutsche Normenkollisionsrecht (Einführungsgesetz zum BGB) finden keine Anwendung.

11.5 Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam oder nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. In diesem Fall werden sich die Parteien auf wirksame Ersatzbestimmungen einigen, die den unwirksamen Bestimmungen in deren Regelungsintentionen und in deren wirtschaftlichen Auswirkungen möglichst nahe kommen. Für unbeabsichtigte Regelungslücken gilt das Vorstehende entsprechend.

11.6 änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

 

dedicom DirektComputer GmbH
Ebermayerstr. 10a
81369 München
Deutschland

Tel.: (+49)  (0)89 / 710 90 396
Fax: (+49)  (0)89 / 710 90 395

info (at) dedicom.de
http://www.dedicom.de

Handelsregister: HRB 179406, Amtsgericht München
Geschäftsführer: Gerhard Riedle
Umsatzsteuer-IdNr.: DE265122474
Fassung vom 02.02.2011

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